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Elke zur Verth

Geb. am 07.07.1953 und Mutter von 2 erwachsenen Söhnen

Ausbildung zum Industriekaufmann Siemens AG

Studium und Referendariat in Hamburg mit Abschluss Prädikatsexamen

Gründung der Kanzlei
zur Verth & Vondey

Fachanwältin für Familienrecht seit 1999

Kanzleierweiterung durch Zusammenschluss mit Kanzlei Korhon-Nanz und Hauthal (2000)

Sprachen:
    º Englisch
    º Französisch


Rechtsanwältin zur Verth ist seit 25 Jahren fast ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig. Diese Spezialisierung umfasst im Bereich des Familienrechts alle mit der Eheschließung einerseits und der Trennung und Scheidung andererseits auftretenden Problemstellungen.

Die Gestaltung von Eheverträgen nach den individuellen Verhältnissen der Eheleute, aber auch die Ausarbeitung von Lebenspartnerschaftsvereinbarungen schafft Sicherheit und vermeidet unangenehme Konflikte.

Mit großem Engagement versucht Rechtsanwältin zur Verth im Falle der Trennung und Scheidung einen interessengerechten und fairen Ausgleich durch außergerichtliche Vereinbarungen herbeizuführen, so dass die beteiligten Parteien auch in Zukunft miteinander kommunizieren können. Das ist insbesondere anzustreben, wenn auch die Interessen von Kindern zu wahren sind. Eine konstruktive Auseinandersetzung vermeidet unnötige Kosten für intensive gerichtliche Auseinandersetzungen. Gelingt im Einzelfall eine gütliche Einigung nicht, werden die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Mandanten konsequent gerichtlich durchgesetzt.

Auf dem Gebiet des Erbrechts ist Rechtsanwältin zur Verth hauptsächlich mit der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen beschäftigt; bearbeitet aber auch Testamentsvollstreckungen und führt gerichtliche Erbauseinandersetzungen durch.


Korhon-Nanz · Hauthal · zur Verth
Wandsbeker Marktstr. 146
22041 Hamburg